Viele Unkrautbrenner arbeiten mit einer offenen Gasflamme, die um 1.000 Grad Celsius heiß wird. Deshalb dürfen sie auch nur auf festen Untergründen zum Einsatz kommen – etwa auf Pflaster oder Asphalt. Das Gefährliche: Viele Nutzer unterschätzen die Strahlungswärme und den Funkenflug. „Trockene Pflanzen, Gartenabfälle und Schuppen aus Holz können selbst in einigen Metern Entfernung noch blitzschnell Feuer fangen“, sagt Torge Brüning, Brandschutzingenieur bei der R+V Versicherung. Besondere Vorsicht ist in der Nähe von Sträuchern und Hecken geboten. „Oft sind sie außen grün, innen jedoch staubtrocken. Brennt dann ein kleines Ästchen, breitet sich das Feuer rasend schnell aus.“ Manche Heckenpflanzen enthalten zudem ätherische Öle, die die Brandgefahr noch verstärken.
Erhöhte Brandgefahr bei Wind
Starker Wind kann dies zusätzlich begünstigen. „Wer bei windigem Wetter mit dem Unkrautbrenner arbeitet, handelt unter Umständen grob fahrlässig“, erklärt R+V-Experte Brüning. Denn die Gefahr durch den Funkenflug steigt, und der Wind facht das Feuer zusätzlich an. Brennt die Hecke lichterloh, kann oftmals nur noch die Feuerwehr verhindern, dass die Flammen auf Schuppen, Carports oder Wohnhäuser überspringen.
Weitere Tipps des R+V-Infocenters
- Die Bodendecke auf Wiesen, Feldrainen, Hochrainen oder ungenutzten Grundflächen abzubrennen, ist verboten.
- Vor Arbeitsbeginn sollten Nutzer die Unkrautflächen von allem Brennbarem befreien, etwa von trockenem Laub und Ästen
- Ein Eimer mit Löschwasser oder ein bereitliegender Gartenschlauch kann im Notfall hilfreich sein.
- Elektrische Unkraut- oder Infrarotbrenner sind etwas sicherer als gasbetriebene Geräte, da sie nicht mit einer offenen Flamme arbeiten.
- Um Verbrennungen zu vermeiden, sollten die Hobbygärtner geschlossene, feste Schuhe und eine lange Hose tragen.
Presseinformation R+V-Infocenter
(Foto: R+V-Infocenter)