Leckere Würstchen oder Gemüse auf dem Grill zu brutzeln, ist ein Vergnügen für Klein und Groß. Doch wohin mit der heißen Kohle, wenn alle satt sind? Ganz gleich, ob im Garten, im Park oder am Strand gegrillt wird: „Grillkohle muss vor dem Entsorgen immer vollständig gelöscht sein. Am besten geht das mit Wasser“, sagt Torge Brüning, Brandschutzingenieur bei der R+V Versicherung. Alternativ können die Kohlereste in einem feuerfesten Behälter auskühlen. Es reicht jedoch in der Regel nicht aus, einfach etwas Sand oder Erde über die noch heißen Kohlen zu schütten. „Grillkohle speichert die Hitze und glüht noch lange nach“, erläutert R+V-Experte Brüning. „Deshalb ist besonders bei vermeintlich kalter Grillasche Vorsicht geboten.“
Bei Brand: Strafanzeige möglich
Löst die heiße Kohle einen Brand aus, muss der Grillmeister mit einer Strafanzeige rechnen und unter Umständen die Kosten des Feuerwehreinsatzes tragen. Wenn sich Personen an nicht sachgemäß beseitigter Grillkohle verletzen, ist zudem eine Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung möglich.
Weitere Tipps des R+V-Infocenters
- Grillasche nach Gebrauch mit Wasser ablöschen und dann entweder direkt im Grill, in einem Metalleimer mit Deckel oder an einer anderen ungefährlichen Stelle mindestens 24 Stunden auskühlen lassen.
- Heiße Metallgefäße mit Grillkohle nicht auf einen brennbaren Untergrund stellen. Brandgefahr geht auch vom Funkenflug aus.
- Vollständig erkaltete Grillkohle gehört in den Restmüll, nicht in die Biotonne. Sie ist – im Gegensatz zu Essensresten – nicht kompostierbar.
- In vielen Parks gibt es extra Behälter, in denen Grillkohle und Asche entsorgt werden können. Stehen diese nicht zur Verfügung, gehört die Kohle auch hier abgelöscht in die Restmülltonne und nicht daneben.
- In öffentlichen Bereichen wie Parks und an Badeseen wird häufig gegrillt. Schuhe schützen Kinderfüße vor heißer Kohle und Glasscherben.
Presseinformation R+V-Infocenter
(Foto: R+V-Infocenter)