Bäume halten sich nicht an Grundstücksgrenzen. Wenn sich das Wurzelgeflecht beim Nachbarn ausbreitet und sich dadurch seine Terrasse wölbt oder Risse im Carport auftreten, haftet der Baumbesitzer unter Umständen für die Schäden, warnt das Infocenter der R+V Versicherung.
Ein Fall für die Haftpflichtversicherung
Wenn Baumwurzeln über eine Grundstücksgrenze hinauswachsen, brauchen die Besitzer nicht sofort zu handeln. Anders verhält es sich jedoch bei Schäden. „Es kommt vor, dass auf dem Nachbargrundstück Pflastersteine angehoben werden und sich Risse im Mauerwerk bilden“, sagt Ferenc Földhazi, Haftpflichtexperte bei der R+V Versicherung: „Zudem können die Wurzeln in Leitungen, Teichfolien und Nutzgartenflächen hineinwachsen.“ In solchen Fällen muss der Besitzer des Baumes für Schäden aufkommen und die Wurzeln beseitigen.
Tut er dies nicht, darf der Nachbar nach einer angemessenen Frist selbst handeln und die Wurzeln kappen. Zudem kann er dem Baumbesitzer die Kosten für Reparaturen in Rechnung stellen. „Die Voraussetzung für dieses Vorgehen ist, dass die Wurzeln tatsächlich für Schäden oder eine andere wesentliche Beeinträchtigung verantwortlich sind“, sagt R+V-Experte Földhazi. Wohnt der Baumbesitzer auf dem Grundstück, kommt meist die Privathaftpflichtversicherung für Schäden durch Baumwurzeln auf dem Nachbargrundstück auf. Andernfalls bietet eine separate Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung Schutz.
Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
- Der Geschädigte kann nur verlangen, dass die betroffenen Wurzeln entfernt werden müssen, nicht aber der komplette Baum.
- Wer die Wurzeln kappt, muss immer auf die Standsicherheit des Baumes achten.
- Um Schäden durch Baumwurzeln zu vermeiden, können Grundstückseigentümer eine Wurzelsperre einsetzen. Das ist auch nachträglich möglich.
- Wenn Gartenbesitzer neue Bäume pflanzen, sollten sie ausreichend Abstand zum Nachbargrundstück halten. Bei vielen Bäumen erreicht das Wurzelgeflecht einen Umfang, der etwa der ausgewachsenen Krone des Baumes entspricht. Baumschulen können hier Rat geben.
Presseinformation R+V-Infocenter
(Foto: R+V-Infocenter)