Die meisten Brände in Deutschland entstehen durch veraltete Elektrogeräte und marode elektrische Anlagen. Sind Gebäude nach veralteten Brandschutzrichtlinien gebaut, kann sich Feuer besonders schnell ausbreiten. Dabei sind nur wenige bauliche Maßnahmen nötig, um den Schaden durch Feuer gering zu halten. Gerade wer den Kauf einer Bestandsimmobilie plant, kann mit Hilfe der folgenden Checkliste von Schwäbisch Hall-Architekt Sven Haustein sein Traumhaus beim Brandschutz verbessern.
1. Brandschutzvorschriften
Bauliche Brandschutzvorschriften werden von den Bundesländern diktiert – somit gelten für jedes Land eigene Richtlinien. Immobilieneigentümer können sich beispielsweise beim Baurechtsamt oder beim Kreisbrandmeister informieren, wenn sie Zweifel am Brandschutz ihres künftigen Eigenheims hegen.
2. Baumaterialien
Auskunft über die Brennbarkeit von Baumaterialien bietet die DIN 4102. „Leicht brennbare Materialien haben am Haus nichts zu suchen. Und auch wenn Styroporplatten als ‚normal entflammbar‘ eingestuft sind – es gibt bessere Alternativen, zum Beispiel Mineralwolle“, rät Haustein.
3. Decken und Trennwände
Im freistehenden Einfamilienhaus gibt es zunächst keine Vorschriften für Decken und Trennwände. Diese dürfen aus normal entflammbaren Baustoffen bestehen (Holz o.ä.). Tipp vom Schwäbisch Hall-Experten: „Zusätzliche Brandschutz-Sicherheit bieten Balken, die dick genug sind, um bei einem Abbrand Reserven zu haben, oder feuerhemmend verkleidete Bauteile.“
4. Verkabelung
Ein Indiz für das Alter der elektrischen Anlage sind klassische Porzellan-Schmelzsicherungen, die besonders in alten Immobilien noch häufig zu finden sind. Sind diese in der Immobilie verbaut, sollte ein Elektriker mit dem sogenannten E-Check die komplette Stromversorgung des Hauses noch vor dem Einzug auf Herz und Nieren prüfen. Besonders alte Leitungen in der Küche unterliegen großer Belastung. Ihre Sicherung im Panzerkasten kann im Laufe der Jahre verschmort sein. Dann ist ein Austausch notwendig – bei veralteten Sicherungen lohnt sich ein neuer Elektroverteiler mit modernen Sicherungsautomaten. Empfehlung Haustein: „Viele Alt-Installationen sind nur zweiadrig, es fehlt der grün-gelbe Erdungsdraht. Diese Leitungen sind unbedingt zu erneuern, denn sie können bei Berührung nicht vor Fehlerstrom schützen – und der kann tödlich enden.“
5. Brandschutztüren
Früher war zum Heizkeller eine Brandschutztür vorgeschrieben, heute nur ab einer bestimmten Kesselleistung. Haustein: „Wer Kellertüren erneuert, kann generell zu sogenannten T30-Türen greifen. Das sind feuerhemmende Türen, die oft gar nicht wesentlich teurer sind. Und stabiler sind sie obendrein.“
6. Das Hausumfeld
Oft entstehen Hausbrände durch leicht entzündliches Lagergut direkt am Haus: Die Papiertonne an der Hauswand, die noch glimmende Zigarette im Hausmüll, das Kaminholzregal im Hof, das Auto im angebauten Carport. Wer hier Abstand oder Absperrmöglichkeiten schafft, ist gut beraten.
7. Rauchmelder
In allen Bundesländern ist die Installation von Rauchwarnmeldern in Neubauten gesetzlich vorgeschrieben – in den meisten besteht bereits die Pflicht auch für Bestandsimmobilien. Alle Räume, in denen Menschen schlafen, sowie Hausflure, die als Rettungswege dienen, müssen mit einem Melder ausgestattet sein. In Badezimmern und Küchen ist der Einbau wegen der Wärme und der Feuchtigkeit (Stichwort: Fehlalarm) nicht sinnvoll.
Infos für die Rettungskräfte
An der Tür zum Kinderzimmer sollte im unteren Drittel der sogenannte „Kinderfinder“-Aufkleber angebracht werden. Dieser signalisiert Rettungskräften im Notfall auch nach Kindern im Haus Ausschau zu halten. Ähnliche Aufkleber gibt es auch für Haustiere.
Presseinformation Schwäbisch Hall
(Foto: Bausparkasse Schwäbisch Hall)