Einer Untersuchung von Kantar TNS zufolge nehmen nur 39 Prozent der Arbeitnehmer hierzulande vermögenswirksame Leistungen (VL) in Anspruch. „Wer auf vermögenswirksame Leistungen verzichtet, lässt sich Geld entgehen“, warnt Schwäbisch Hall-Experte Karsten Eiß. „Der Gabe vom Chef folgt oft noch eine Zulage vom Staat.“ Vermögenswirksame Leistungen sind ein meist tarifvertraglich geregelter Gehaltsbestandteil. Er wird aber nicht ausbezahlt, sondern vom Arbeitgeber auf ein Anlagekonto überwiesen – und zwar nur bei einem entsprechenden schriftlichen Antrag des Arbeitnehmers. Werden bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten, legt der Staat auf die VL eine Prämie, die Arbeitnehmer-Sparzulage, obendrauf. Konkret heißt das: VL-Einzahlungen auf einen Bausparvertrag von maximal 470 Euro jährlich fördert der Staat mit neun Prozent. Bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von höchstens 17.900 Euro bei Alleinstehenden (bei Ehepaaren 35.800 Euro) ergibt das eine staatliche Sparzulage von 43 Euro.
Beliebteste Anlageformen von vermögenswirksamen Leistungen
55 % Bausparvertrag
23 % Altersvorsorgewirksame Leistungen
20% Sparvertrag
11 % Fonds
Bausparen ist nach wie vor die beliebteste Anlageform für vermögenswirksame Leistungen. 55 Prozent der Arbeitnehmer, die VL nutzen, legen das Geld auf einem Bausparvertrag an. Nach dem Bausparvertrag als beliebtester VL-Anlageform folgen mit 23 Prozent Altersvorsorgewirksame Produkte (AVWL) wie Riester-Verträge oder eine betriebliche Altersvorsorge, gefolgt vom Sparvertrag mit 20 sowie Fonds mit 11 Prozent.
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