Fahrräder, Skier oder Werkzeug: Viele Mieter bewahren im Keller all das auf, was in der Wohnung keinen Platz findet. Doch bei einem Einbruch können die Besitzer nicht immer auf Entschädigung hoffen. "Ob und in welchem Umfang die Hausratversicherung einspringt, hängt von der Art des Kellerraums ab und wie das Hab und Gut darin vor Diebstahl geschützt ist", sagt Hanna Harsche, Expertin beim Infocenter der R+V Versicherung in Wiesbaden. Sie rät, grundsätzlich keine wertvollen Gegenstände im Keller zu lagern.
Alle fünf Minuten sind Einbrecher in Deutschland aktiv - und sie wissen genau, dass auch in vielen Kellern etwas zu holen ist. Oft haben sie hier leichtes Spiel. "In Mehrfamilienhäusern sind abgetrennte Bretterverschläge die Regel. Meistens lassen sich die Schlösser leicht knacken, oder die Einbrecher treten einfach die Bretter ein", so R+V-Expertin Harsche.
Zwar gehören die Gegenstände aus dem Keller zum Hausrat und sind deshalb auch über die Hausratversicherung mitversichert. Das gilt aber nur, wenn der Keller abgetrennt und abgeschlossen ist. Und bei Kellerverschlägen gibt es weitere Einschränkungen. "Wenn die Einbrecher wertvolle Sachen durch die Bretter sehen können, gilt das als grob fahrlässig. Dann kann die Versicherung die Entschädigung möglicherweise kürzen", erklärt Hanna Harsche. "Das ist vergleichbar mit Autoaufbrüchen: Wenn das Laptop offen auf dem Rücksitz liegt, ist das fast schon eine Einladung an Diebe."
Gegenstände im Keller sichern
Die R+V-Expertin rät Mietern deshalb, ihren Keller zu überprüfen: Was können Fremde von außen sehen? Wie weit stehen die Latten auseinander? Eine einfache und sichernde Maßnahme ist, den Keller von innen "blickdicht" zu machen, also mit Platten oder Stoffen zu behängen. Zusätzlich können die Besitzer auch die Gegenstände selbst sichern, also beispielsweise das Fahrrad abschließen oder Werkzeug in einem Schrank mit Schloss deponieren. Besonders wertvolle Gegenstände gehören gar nicht in den Keller.
Presseinformation R+V-Infocenter
(Foto: R+V-Infocenter)